STÖRFALL-INFO
Unternehmen
Unser Geschäftsbereich umfasst den Vertrieb von Gasen und Gasversorgungsanlagen. Zu diesem Zweck holen wir die Produkte bei den Füllwerken ab, lagern sie auf unserem Betriebsgelände und liefern sie im Werksverkehr an unsere Kunden aus. Aufgrund der gelagerten Mengen an Gasen unterliegen wir der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV – Störfall-Verordnung).
Gemäß dieser Verordnung sind wir verpflichtet, die Öffentlichkeit – insbesondere unsere Nachbarschaft – über bestimmte Punkte zu informieren.
PDF-Flyer „Information der Öffentlichkeit gemäß Anhang V, Teil 1 der 12. BImSchV“ (öffnet in neuem Tab)
Entsprechend den Einstufungskriterien dieser Störfall-Verordnung ist die MTI IndustrieGase AG ein Betrieb der unteren Klasse.
Die Anzeige gemäß § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV erfolgte am 18.01.2000 mit dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Neu-Ulm.
Eine zusätzliche Meldung in überarbeiteter Form erfolgte am 27.07.2017.
Tätigkeiten
Folgende störfallrelevante Tätigkeiten werden bei der MTI IndustrieGase AG durchgeführt:
- Transport der Gase von den Herstellern zum Betriebsgelände durch MTI-Mitarbeiter mit firmeneigenen Fahrzeugen
- Lagerung der Gase auf dem Betriebsgelände gemäß Genehmigungsbescheid
- Beladung der LKW und Transport zu den Kunden durch MTI-Mitarbeiter mit firmeneigenen Fahrzeugen
- Abholung von Gasen durch Kunden in geringem Umfang direkt bei der MTI AG
Diese Tätigkeiten erfolgen ausschließlich werktags (Montag bis Freitag) zwischen 06:00 und 17:00 Uhr im Einschichtbetrieb.
Auf dem Betriebsgelände gelagerte Gase
Behälter: Die Gase werden in Druckgefäßen (Gasflaschen) verschiedener Größen gelagert. Die Volumina reichen dabei von 0,5 bis 50 Litern bei verdichteten und von 12 bis 79 Litern bei verflüssigten Gasen. Daneben gibt es Flaschenbündel mit bis zu 16 fest verbundenen Flaschen.
Weitere Informationen zur Lagerung erhalten Sie auf unserer Versorgungsseite.
Zum PDF-Flyer „Information der Öffentlichkeit gemäß Anhang V, Teil 1 der 12. BImSchV“ (öffnet in neuem Tab)
Informationen für die Öffentlichkeit
Wir haben die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen installiert, z. B. eine kombinierte Brandmelde- und Gaswarnanlage, die direkt mit der Feuerwehr Neu-Ulm verbunden ist. Unsere Mitarbeitenden sind für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geschult. Im Falle eines Brandes oder Gasaustritts informieren wir die Öffentlichkeit umgehend.
Warnungen erfolgen über:
- Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr
- Meldungen im Rundfunk
Verhalten im Störfall:
Bei einem Brand oder dem Austritt gefährlicher Gase sollten Sie unverzüglich ein Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen schließen und auf Durchsagen der Polizei oder Feuerwehr achten. Schalten Sie das Radio ein und wählen Sie einen regionalen Sender.
Besichtigung
Letzte Vor-Ort-Besichtigung:
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständigen Behörden fand am 11.06.2025 statt.
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung:
Weitere Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung können eingeholt werden beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Umweltschutz (Fachbereich 34 – Team Immissionsschutz) unter:
https://www.landkreis-nu.de/buergerportal/Fachbereich-Stabsstelle?view=publish&item=level2&id=1024
Nähere Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV gibt es bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 50 “Technischer Umweltschutz” unter:
https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/168895/168925/leistung/leistung_2374/index.html
Einzelheiten über die Verfügbarkeit weiterer Informationen
Einzelheiten über die Verfügbarkeit weiterer Informationen gibt es ebenfalls beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Umweltschutz (Fachbereich 34 – Team Immissionsschutz) unter:
https://www.landkreis-nu.de/buergerportal/Fachbereich-Stabsstelle?view=publish&item=level2&id=1024
