STÖRFALL-INFO
Unternehmen
Unser Geschäftsbereich umfasst den Vertrieb von Gasen und Gasversorgunganlagen. Zu diesem Zweck holen wir die Produkte bei den Füllwerken ab, lagern sie auf unserem Betriebsgelände und liefern sie dann im Werksverkehr an unsere Kunden aus. Aufgrund der gelagerten Mengen an Gasen unterliegen wir der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV = Störfall-Verordnung). Gemäß dieser Verordnung sind wir verpflichtet, die Öffentlichkeit und insbesondere unsere Nachbarschaft über bestimmte Punkte zu informieren.
Zum aktuellen pdf-Flyer “Information der Öffentlichkeit, gemäß Anhang V, Teil 1 der 12. BlmSchV”.
Entsprechend den Einstufungskriterien dieser Störfall-Verordnung ist die MTI IndustrieGase AG ein “Betrieb der unteren Klasse”.
Die Anzeige gemäß § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV erfolgte am 18.01.2000 mit dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Neu-Ulm.
Eine zusätzliche Meldung in überarbeiteter Form erfolgte am 27.07.2017.
Tätigkeiten
Folgende störfallrelevante Tätigkeiten werden bei der MTI IndustrieGase AG durchgeführt:
• Transport der Gase von den jeweiligen Herstellern auf das Betriebsgelände durch MTI-Mitarbeiter mit firmeneigenen Fahrzeugen.
• Lagerung der Gase auf dem Betriebsgelände gemäß Genehmigungsbescheid.
• Beladen der LKW und Transport der Gase zu den Kunden durch MTI-Mitarbeiter mit firmeneigenen Fahrzeugen.
• In geringem Umfang werden von Kunden auch Gase direkt bei der MTI AG abgeholt.
Diese Tätigkeiten werden ausschließlich an Werktagen (Montag bis Freitag) jeweils in der Zeit von 06.00 bis 17.00 Uhr im 1-Schicht-Betrieb durchgeführt.
Auf dem Betriebsgelände gelagerte Gase
Behälter:
Die Gase werden in Druckgefäßen (Gasflaschen) verschiedener Größen gelagert. Die Volumina der Flaschen reichen dabei von 0,5 Litern bis zu 50 Litern bei verdichteten Gasen und von 12 Litern bis zu 79 Litern bei verflüssigten Gasen. Daneben gibt es auch Flaschenbündel in denen bis zu 16 Flaschen zu einer Einheit fest verbunden sind. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Versorgungsseite.
Nähere Informationen:
Weitere Informationen können Sie in unserem aktuellen pdf-Flyer “Information der Öffentlichkeit, gemäß Anhang V, Teil 1 der 12. BlmSchV” einsehen.
Informationen für die Öffentlichkeit
Wir haben selbstverständlich die für unseren Betrieb notwendigen Sicherheitseinrichtungen installiert, z. B. eine kombinierte Brandmelde- und Gaswarnanlage, die direkt zur Feuerwehr Neu-Ulm aufgeschaltet ist. Außerdem sind unsere Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit den Gefahrstoffen gut geschult. Sollte es dennoch zu einem Brand oder zu einem Gasaustritt kommen, sollen Sie schnellstmöglich informiert werden.
Sie erhalten Warnungen durch:
• Lautsprecherdurchsagen von Polizei oder Feuerwehr
• Meldungen im Rundfunk
Informationen zum Verhalten im Störfall:
Bei einem Brand oder dem Austreten eines brennbaren, ätzenden oder giftigen Gases sollten Sie umgehend Gebäude aufsuchen, alle Fenster und Türen schließen und auf weitere Informationen durch Polizei oder Feuerwehr achten. Schalten Sie das Radio ein und suchen Sie sich möglichst einen Sender Ihrer Region.
Besichtigung
Letzte Vor-Ort-Besichtigung:
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständigen Behörden fand am 23.06.2022 statt.
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung:
Weitere Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung können eingeholt werden beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 “Immissionsschutz und Abfallrecht”.
Nähere Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV gibt es bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 50 “Technischer Umweltschutz”.
Einzelheiten über die Verfügbarkeit weiterer Informationen
Einzelheiten über die Verfügbarkeit weiterer Informationen gibt es ebenfalls beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 “Immissionsschutz und Abfallrecht”.